Dokumentation Pflanzenschutz und Düngung
Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 06.02.2012 konkretisiert.
In Art. 67 der EU-Verordnung ist festgelegt:
„Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens 3 Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.“
Die Aufbewahrung der Dokumentation sind 3 Jahre, ab Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Pflanzenschutzmittel- Anwendung folgt.
Zum 1. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten und damit die in ihr vorgeschriebene Dokumentation zur Düngung. Für jeden Schlag sind Aufzeichnungen für alle Düngemaßnahmen zu erstellen, bei denen ein stickstoff- oder phosphorhaltiger Dünger in mineralicher oder organischer Form eingesetzt wurde und das innerhalb von zwei Tagen.
Zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen sind Betriebe nicht verpflichtet, die
- auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an N oder P2O5 aufbringen, oder
- abzüglich bestimmter befreiter Flächen <15 ha LF bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) anbauen, zugleich <750 kg N Anfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nachweisen und keinerlei Wirtschaftsdünger aufnehmen.
Um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Düngung und Pflanzenschutz zu erfüllen, können Sie die Schlagkarten des Erzeugerringes nutzen. Ob Aussaat, Düngung oder Pflanzenschutz – eine schnelle Dokumentation ist leicht gemacht. Die Vordrucke können Sie in Kartenformat in der Geschäftsstelle des Erzeugerringes per E-Mail oder telefonisch bestellen (0,10 € je Stück+ Versand zzgl. MwSt.) oder im Standard Mitgliederbereich kostenfrei downloaden.
Muster der Schlagkarte (zum Vergrößern bitte anklicken):
Folgende Hinweise sollten bei der Dokumentation beachtet werden:
Wer ist verpflichtet:
- Leiter des Betriebes
Wie kann aufgezeichnet werden:
- Elektronisch oder schriftlich, die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen
In der Ackerschlagkartei können Sie alle erforderlichen Daten aufzeichnen:
- Schlagbezeichnung
- Schlaggröße
- behandelte Kulturpflanze
- Düngerart
- Düngermenge
- Gesamtmenge des ausgebrachten Stickstoffs und Phosphat
- Bei Weidehaltung ist die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.
- Anwendungsdatum Pflanzenschutzmittel
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel (exakte Produktbezeichnung)
- Aufwandmenge
- Name und Vorname der ausführenden Person
Wichtig ist, dass der Anwender alle geforderten Angaben macht. Bei Kontrollen festgestellte Lücken in den Eintragungen werden geahndet. Konkret kann dies z.B. eine Prämienkürzung zur Folge haben.