Fortbildungsveranstaltungen Sachkunde

Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz ist Pflicht!

Überprüfen Sie dazu Ihren persönlichen Fortbildungszeitraum hier.

Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes (am 6. Februar 2012 in Kraft getreten) wurde festgelegt, dass sachkundige Personen jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen müssen.

Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Den Sachkundenachweis benötigen alle Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden oder
  • über den Pflanzenschutz beraten
  • andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen

 

Für Erzeugerringmitglieder ist die Teilnahme an einer Fortbildung (auch online!) für je eine Person (=Betriebsinhaber als Mitglied) an einer 3-jährig vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde kostenfrei.

 

Wichtig!

  • Die Fortbildung genügt nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn diese von den zuständigen Behörden anerkannt ist.
  • Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme.
  • Der Teilnehmer muss die Bescheinigung aufbewahren, um Sie z.B. bei einer Fachrechtskontrolle vorlegen zu können.
  • Kann der Sachkundige den Nachweis nicht erbringen, kann der Sachkundenachweis sogar widerrufen werden. Um dann die Sachkunde wieder zu erlangen, muss eine erneute Prüfung abgelegt werden.

 

Was ist zu tun?

Der Erzeugerring bietet Ihnen anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen an. Sie sollten sich rechtzeitig für eine der angebotenen Schulungen anmelden, um Engpässe zum Ende der Frist zu vermeiden. Eine frühzeitige Teilnahme wirkt sich nicht nachteilig auf die folgenden Zeiträume zur Wiederholungsschulung aus, Sie verschenken dadurch nichts!