Standard-Bodenuntersuchung

 

Die Ermittlung des aktuellen Nährstoffgehaltes im Boden durch eine regelmäßig durchgeführte Bodenuntersuchung ist nach wie vor Grundlage für eine optimale und gezielte Düngung. Zudem ist eine entsprechende Bodenuntersuchung auch durch die Düngeverordnung vorgeschrieben. Eine Nichtachtung dieser Pflicht kann unangenehme Auswirkungen nach sich ziehen. So müssen – mit wenigen Ausnahmen – Schläge mit mehr als 1 ha mindestens alle 6 Jahre untersucht werden. Dies gilt auch für Grünland!

Probenzahl: In der Regel wird 1 Probe / ha mit ca. 15 Einstichen empfohlen. Nur wenn schon mehrere vergleichbare Untersuchungsergebnisse des Schlages mit konstanten Ergebnissen vorliegen, kann die Probenzahl fachlich vertretbar verringert werden.

Untersuchungsdauer bzw. Ergebnismitteilung: Die Ergebnismitteilung für Standarduntersuchungen erfolgt ca. 6 Wochen nach Eingang der Probe beim Labor. Falls Zusatzuntersuchungen etwas länger dauern, werden sie nachgesandt.
Die Probenmuster werden im Labor 6 Wochen nach Ergebnismitteilung aufbewahrt. In begründeten Fällen ist eine Nachuntersuchung innerhalb dieser Frist möglich.

Stickstoffuntersuchung (Nmin bzw. DSN)

 

Eigene Untersuchungsergebnisse sagen mehr aus als Durchschnittswerte !
Nutzen Sie die Nmin-Stickstoffuntersuchung (DSN) als Entscheidungshilfe für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Stickstoffdüngung !

Bei der Nmin-Untersuchung wird der pflanzenverfügbare Stickstoff im durchwurzelbaren Bodenkörper untersucht. Gute Ergebnisse werden bei mittel – bis tiefgründigen Böden mit guter Bodenstruktur erzielt. Die Pflanzen sollten bis mindestens 60 cm wurzeln können, damit der in dieser Zone vorhandene Stickstoff auch aufgenommen werden kann. Geben Sie bitte deshalb immer den zutreffenden durchwurzelbaren Bereich an.
Zusammen mit den Hinweisen aus unserem Beratungsrundschreiben können die betrieblichen Erfahrungswerte ziemlich genau für den jahrgangsspezifischen Bedarf der Kulturen angepasst werden. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Vorgaben der „guten fachlichen Praxis“.

Betriebe in Roten Gebieten müssen auf allen Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau) eine jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs nachweisen. Es ist mindestens eine Untersuchung je Kultur und Jahr vorgeschrieben. Diese Werte sind in der Düngeplanung zu berücksichtigen! Die Sticksoffgehalte auf weiteren Feldstücken des Betriebs werden mit dem Simulationsverfahren der LfL ermittelt.

Welche Flächen in ein Rotes Gebiet fallen, können Sie in iBalis einsehen.

Termine der Probenahme:

Nmin-Proben können bereits ab dem 1. November gezogen und nachfolgend im Labor untersucht werden.
Anleitung zum Ziehen von Nmin-Proben

Ablauf und Organisation der Probeziehung

Die Anmeldung der Proben ist  im Bodenportal des LKP (www.boden-bayern.de) möglich. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Die Organisation der Beprobung erfolgt in gewohnter Weise durch den für Sie zuständigen Ringwart.
Ihr Ringwart stellt Ihnen für die Probeziehung notwendige Werkzeug und Material zur Verfügung, weist Sie in die Probenahme ein und organisiert den Transport zum Labor.

Im Landkreis Donau-Ries eingerichtete Sammelstellen finden Sie hier.

Für die Probeziehung ist der Landwirt zuständig. Das Untersuchungsergebnis wird vom Labor direkt zugesandt. Die Untersuchungskosten werden durch den Erzeugerring von ihrem Konto abgebucht.
Preise: siehe Preisliste im Standard-Mitgliederbereich.

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