Ausgabe 01/ 2024

vom 01.02.2024

 

Auflagen Mäusebekämpfung

Die chemischen Bekämpfungsmittel auf Zinkphosphidbasis müssen mit geeignetem Gerät, wie einer Legeflinte, so ausgebracht werden, dass andere Wildtiere (Vögel, Rehwild, Hasen) sie nicht erreichen. Nach dem Applizieren von ca. 5 Körnern je Mäuseloch ist das Loch durch Zutreten zu verschließen. Außerdem sehen die Auflagen vor, dass die Zinkphosphidhaltigen Mittel weder in Vogel- und Naturschutzgebieten, noch auf Rastplätzen von Zugvögeln währen des Vogelzuges, noch in Vorkommensgebieten des Feldhamsters sowie der Haselmaus, Birkenmaus und der bayerischen Kleinwühlmaus, eingesetzt werden.