Dokumentation Pflanzenschutz

Dokumentationspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurde durch die EU- Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das neue Pflanzenschutzgesetz vom 6.2.2012 konkretisiert.

In Art. 67 der EU-Verordnung ist festgelegt:

„Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens 3 Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.“

Das bedeutet :

  • Der Betriebsleiter muss eine Dokumentation führen.
  • Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen.
  • Bei jeder Pflanzenschutzmittelanwendung muss auch die ausführenden Person aufgeführt werden.
  • Neu ist die Konkretisierung im Pflanzenschutzgesetz zur Aufbewahrung der Dokumentation : 3 Jahre ab Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Pflanzenschutzmittel- Anwendung folgt.

Wichtig ist, dass der Anwender alle geforderten Angaben macht. Bei Kontrollen festgestellte Lücken in den Eintragungen werden geahndet. Konkret kann dies z.B. eine Prämienkürzung zur Folge haben.

Folgende Hinweise sollten bei der Dokumentation beachtet werden:
Wer ist verpflichtet:

  • Leiter des Betriebes

Wie kann aufgezeichnet werden:

  • Elektronisch oder schriftlich

Was muss aufgezeichnet werden:

  1. Name und Vorname des Anwenders
  2. Verwendetes Pflanzenschutzmittel (exakte Produktbezeichnung)
  3. Aufwandwandmenge
  4. Anwendungsdatum
  5. Anwendungsfläche

Behandelte Kulturpflanze

Nicht mehr anzugeben ist der Grund der Anwendung.

Wie lange ist aufzubewahren: 3 Jahre (Die Frist beginnt am 1.Januar des auf die Behandlung folgenden Jahres.)

Muster der Schlagkarte (zum Vergrößern bitte anklicken):

Um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Düngung und Pflanzenschutz zu erfüllen, können Sie die Schlagkarten des Erzeugerringes nutzen. Die Vordrucke können Sie in Kartenformat in der Geschäftsstelle des Erzeugerringes per E-Mail oder telefonisch gegen Unkostenerstattung bestellen oder im Standard Mitgliederbereich kostenfrei downloaden.

Sollten Sie Fragen zur Dokumentation haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Erzeugerringes.