Ausgabe 01/ 2024

vom 01.02.2024

 

Mäusebekämpfung im Grünland

  • Eine chemische Mäusebekämpfung ist nur bei Bekämpfungsschwellenüberschreitung, die durch die Lochtretmethode festzustellen ist, gerechtfertigt.
  • Eine Massenvermehrung der Mäuse gilt es zu verhindern (Tragezeit der Maus 3 Wochen, Geschlechtsreife der Nachkommen schon ab 14 Tagen möglich).
  • Die Vermehrung der Mäuse ist von vielen Faktoren wie dem Wetter, der Kultur und der Bewirtschaftungsart abhängig.
  • Für die chemische Bekämpfung stehen Mittel auf der Wirkstoffbasis von Zinkphosphid (Mäusegiftweizen, Ratron Giftlinsen, usw…) unter Berücksichtigung gewisser Auflagen zur Verfügung.
  • Eine trockene Witterung ist Vorrausetzung für eine erfolgreiche Nagerbekämpfung. Durch Regen wird der giftige Wirkstoff schnell von den Ködern abgewaschen und sie verlieren dadurch Ihre Wirkung.

Mäuseschäden im Grünland
Quelle: ER-Beratung

 

Feldmaus (Microtus Alvaris)
Quelle: LfL Bayern

 

Schermaus (Microtus Terrestris)
Quelle: LfL Bayern

 

 

KULAP 2024 – Antragsstellung beginnt

  • Die diesjährige Antragsstellung für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) findet vom 15. Januar bis zum 22. Februar 2024 im Online-Verfahren statt.
  • In diesem Zeitfenster können auf der Plattform iBALIS Anträge für flächenbezogene Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und für die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) gestellt werden.
  • Eine Übersicht über die möglichen Maßnahmen und genauere Informationen finden Sie hier.
  • Beantragen Sie ausschließlich für Ihren Betrieb wohl überlegte, sinnvolle und in den Betriebsalltag integrierbare Maßnahmen, um sich nicht zu stark in der laufenden und bewährten Bewirtschaftung einzuschränken. Der Verpflichtungszeitraum für die beantragten Programmen beträgt 5! Jahre.
  • Lesen Sie bei einer Beantragung immer sorgfältig das Merkblatt durch, um die genauen Auflagen der Maßnahmen zu kennen. Bei Verstößen kann es zu empfindlichen Sanktionen kommen.

 

Wintermonate nutzen

  • Nutzen Sie die kalten Wintermonate für die Vorbereitungen für die kommende Saison.
  • Erledigen Sie die anstehenden Büroarbeiten, z.B. im Bereich der Düngeverordnung. Auch wenn die Berechnungen Dienstleister übernehmen, müssen Lieferscheine und Unterlagen gesammelt werden.
  • Freiwillige Fortbildungsangebote wie Pflanzenbautagungen oder verpflichtende Fortbildungen wie die Sachkunde Pflanzenschutz finden in den Wintermonaten statt und bieten die Chance, sein landwirtschaftliches Wissen aufzufrischen und zu erweitern.
  • Warten Sie ihre Landtechnik ordentlich, damit in der neuen Saison nur wenig, am besten keine Standzeiten wegen ausgefallener Technik anfallen. Auch Schäden an Weidezäunen sollten noch vor dem Austrieb im Frühjahr instandgesetzt werden.

 

Pflanzenbau-Hotline des Erzeugerringes

0180 – 5 57 44 51

(14ct/min aus dem dt. Festnetz, andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich)

Hauptzeit (März bis Oktober): Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Nebenzeit: (November – Februar): Montag – Freitag 8.00 – 10.00 Uhr

Zu den übrigen Zeiten ist ein Ansagedienst geschaltet, der wöchentlich aktualisiert wird.

 

 

Haftung für Inhalte und Links

Die Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Wir geben keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere bei Veränderungen der aktuellen Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Beachten Sie Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung. Der Anwender ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen selbst verantwortlich.