Ausgabe 05/ 2024

vom 22.05.2024

In dieser Ausgabe:

 

Wichtige Hinweise zur Gülledüngung

  • Der erste Schnitt ist in der Regel im Kerngebiet abgeerntet, die Düngung für den zweiten Schnitt sollte jetzt demnächst folgen.
  • Leider sieht man immer wieder Landwirte, die bei hohen Temperaturen und hoher Strahlung, meistens auch noch ohne bodennaher Ausbringtechnik, Gülle auf die Wiesen ausbringen – so wird man niemals die gewünschte Düngewirkung erreichen.
  • Die Gründe für eine Ausbringung bei schlechten Bedingungen können verschieden sein. Zum einen wird dem Wetterbericht nicht getraut, zum anderen wird die Güllewirkung – insbesondere der Ammoniakverlust – von den Landwirten nicht ernst genommen und unterschätzt.
  • Witterungseinflüsse bei der Ausbringung spielen die Hauptrolle bei der Verhinderung der Stickstoffverluste: Regentage und Tage mit bedecktem Himmel und Temperaturen unter 25 °C bei der Ausbringung von organischen Düngern sind günstige Bedingungen.
  • Ähnlich positiv wirkt sich die Verdünnung der Gülle mit Wasser aus, sollten die Regentage ausbleiben. Die Gülle läuft besser von den Pflanzen ab und kann so schneller und tiefer in den Boden eindringen.
  • Aktuell könnte man die milderen Abendstunden nutzen oder einen Regen sicher abwarten. Die momentane Wettervorhersage deutet auf ein unbeständiges Wetter hin, mit Regenschauern und vereinzelten Gewittern. Eine längere schlecht Wetterperiode wird sich jedoch nicht einstellen.
  • Achten Sie bei der Düngung des Grünlandes auch darauf, dass die Wiesen ausreichend mit Kalk, Kali, Phosphor und Schwefel versorgt sind.

 

Der zweite Schnitt wächst heran

  • In den frühen Gebieten, wo bereits Mitte April siliert wurde, steht bereits die Ernte in kurzer Zeit wieder an.
  • Der erste Schnitt wird in Bezug auf die Inhaltsstoffe mit Sicherheit bessere Untersuchungswerte liefern, als in den vergangenen Jahren.
  • Die allgemeine Wachstumsdynamik der Gräser muss jetzt beachtet werden. Da der erste Schnitt zum größten Teil vor dem Ähren- oder Rispenschieben vollzogen wurde, werden die Gräser nun alles daransetzen, möglichst schnell einen zweiten Versuch zu starten, die Samenstände zu bilden.
  • Das Ähren- oder Rispenschieben wird deshalb schon spätestens nach vier Wochen beginnen.
  • Machen Sie sich bereits vor der Düngung Gedanken zur betriebsinternen Nutzung des zweiten Schnitts. Je nach Intensität der Düngung ergibt sich unterschiedliches Futter für unterschiedliche Einsatzbereitung.

 

Hahnenfußbekämpfung im Weidemanagement

  • Heuer sieht man sehr viel Hahnenfuß auf den Weideflächen. Hier muss unbedingt auf eine rechtzeitige Nachmahd und auf die Weidepflege geachtet werden.
  • Da sich der scharfe Hahnenfuß durch Versamen vermehrt, muss rechtzeitig gehandelt werden, bevor die Pflanze die Samenreife erreicht. Das heurige, extreme Auftreten des Hahnenfußes ist daher auf die versäumte Hahnenfußbekämpfung der Vorjahre zurückzuführen.
  • Zur mechanischen Bekämpfung eignet sich besonders ein Mulchgerät, das so hoch wie möglich eingestellt werden soll, um nicht den gewünschten restlichen Aufwuchs ungewollt zu beschädigen.
  • Auch während des laufenden Weidebetriebes lässt sich der Hahnenfuß sehr gut mechanisch bekämpfen.
  • Da eine chemische Bekämpfung mit den bekannten Einzelpflanzenbekämpfungsgeräten schwer zu leisten ist und Flächenbehandlungen im Grünland nicht mehr erlaubt sind, gibt es keine Alternative zur mechanischen Bekämpfung mit dem Mulchgerät.
  • Die LfL weist außerdem darauf hin, dass die Spezialgeräte zur Einzelpflanzenbekämpfung nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der Behörde zur Behandlung von anderen Zielpflanzen wie Kreuzkraut oder Hahnenfuß eingesetzt werden dürfen.
  • Die bereits erprobte Einzelpflanzenbekämpfung von Ampfer mit den anerkannten Sensorspritzen bleibt aber weiterhin genehmigungsfrei.

Starker Hahnenfußbesatz auf Weide
Bild: Willi Gut, www.bauernzeitung.ch

 

Mit Spezialgeräten zur Einzelpflanzenbekämpfung darf ausschließlich der Ampfer bekämpft werden.
Sie haben keine Zulassung in anderen Zielpflanzen.
Bild: Staltmayr, ER-Beratung

 

 

Stolperfalle ÖR 5 und VNP: Kennarten bestimmen

  • Durch die hohen Prämien der Ökoregelung 5 und des Vertragsnaturschutzprogramms zur Kennartenbestimmung werden viele Landwirte angelockt. Die Beantragung muss aber wohl überlegt sein, damit es nicht zum Stolperstein für den Betrieb wird.
  • Alle Landwirte müssen sich im Klaren darüber sein, dass der Nachweis heuer schon mit der FAL-BY App geleistet werden muss. Der Papierbogen, der sonst ausgefüllt wurde, entfällt.
  • Die Kontrolle vor Ort entfällt ebenfalls, da mit der App die vier Kennarten standortspezifisch auf dem beantragten Schlag fotografiert werden müssen. Außerdem wird verlangt, dass die Kennarten 5 Meter vom Feldrand und in verschiedenen Feldabschnitten festgestellt, abfotografiert und eingereicht werden müssen.
  • Wer sich trotz des hohen Aufwands zum Nachweis dazu entscheidet, eine der beiden Programme zu beantragen, sollte vorwiegend Flächen, die bereits als ausgewiesene Schutzgebiete kartiert sind, in das Programm mit aufnehmen. Hier können die Prämien die Mindererträge bei gleichem Arbeitsaufwand relativ gut ausgleichen.
  • Vorsicht ist bei den Flächen geboten, die sich außerhalb kartierter Schutzgebiete befinden. Man muss sich bewusst sein, dass durch den Nachweis der Kennarten auf diesen Flächen eventuell die Schutzgebiete ausgeweitet werden könnten und der Landwirt auch noch die Daten dazu liefert.
  • Der Landwirt vollzieht in dieser Annahme mit seinen standortspezifischen Fotos eine automatische Kartierung. So besteht die Gefahr, dass sein Eigentum entwertet wird und eine intensive Bewirtschaftung unmöglich wird, wenn das Land durch eine Erweiterung der Schutzgebiete nur noch extensiv bewirtschaftet werden darf.
  • Die Entscheidung, ob der Landwirt außerhalb von Schutzgebieten die Kennarten nachweist oder nicht, liegt aber einzig und allein bei ihm. Obwohl die hohen Prämien locken, schadet es sicher nicht, nochmal genauer darüber nachzudenken.
  • Die Kennarten lassen sich nicht auf allen Schlägen automatisch feststellen. Sie werden vorrangig auf Flächen gefunden, auf denen seit mindestens 5 bis 10 Jahren kein hochwertiges Grundfutter erzeugt wurde und in der Gesamtbewirtschaftung mit Nährstoffen unterversorgt sind.
  • Oft werden sie auch auf den durch die Schutzzonen sehr extensiv genutzten Wiesen gefunden, die häufig oder ausschließlich der Heugewinnung dienen.
  • Wenn Kennarten nachgewiesen werden, sollte dies jedenfalls vor dem ersten Schnitt angegangen werden. Viele der Arten sind Frühblüher. Die nächsten drei Wochen sollten ein guter Zeitrahmen sein.
  • Werden jetzt keine vier Kennarten gefunden, kann man bis zum 1. September versuchen, ob sich eventuelle Spätblüher auf den Wiesen befinden.
  • Auf Flächen, die noch intensiv bewirtschaftet werden und trotzdem zur Kennartenbestimmung herangezogen werden, sollte vor allen nach folgenden Pflanzen Ausschau gehalten werden: Frauenmantel, Wilde Möhre, Wiesen-Pippau oder gleicher Gattung, Weißes Wiesenlabkraut, Ehrenpreis und Günsel.
  • Wie die jeweiligen Pflanzenarten aussehen, können Sie in der offiziellen Broschüre der LfL nachlesen.
    Weitere Informationen zur Kennartenbestimmung finden Sie hier.

 

Pflanzenbau-Hotline des Erzeugerringes

0180 – 5 57 44 51

(14ct/min aus dem dt. Festnetz, andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich)

Hauptzeit (März bis Oktober): Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Nebenzeit: (November – Februar): Montag – Freitag 8.00 – 10.00 Uhr

Zu den übrigen Zeiten ist ein Ansagedienst geschaltet, der wöchentlich aktualisiert wird.

Haftung für Inhalte und Links

Die Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Wir geben keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere bei Veränderungen der aktuellen Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Beachten Sie Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung. Der Anwender ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen selbst verantwortlich.