Ausgabe 04/ 2024
vom 16.04.2024
Auflagen K-Wasser 2:
- Generelles Pflugverbot vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Februar.
- Das Pflügen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November ist nur dann erlaubt, wenn unmittelbar im Anschluss eine Ansaat erfolgt.
- Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von mehr als 45 cm ist das Pflügen verboten.
- Die genauen Auflagen, Ausnahmen usw. finden sie in der Informationsbroschüre des Staatsministeriums.