Ausgabe 10/ 2024
vom 27.09.2024
In dieser Ausgabe:
- Gülleausbringung mit Breitverteiler bleibt in Bayern weiterhin möglich direkt zum Beitrag
- Den letzten Schnitt richtig terminieren direkt zum Beitrag
Gülleausbringung mit Breitverteiler bleibt in Bayern weiterhin möglich
- Grundsätzlich dürfen ab dem 1. Februar 2025 flüssige Wirtschaftsdünger auch auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Diese Regelung ist bereits seit 2020 für den Ackerbau gültig.
- Doch unter bestimmten Bedingungen kann in Bayern der Breitverteiler auch noch nach dem 1. Februar 2025 eingesetzt werden. Die Ausnahmen beschränken sich aber nur auf Rindergülle, die einen TS-Gehalt von ≤ 4,6 % aufweist. Die Ausnahme gilt nicht nur auf Grünland, sondern auch auf bestelltem Ackerland.
- Die Grundlagen für diese Entscheidung konnten im Forschungsprojekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung – AlterMin“ gelegt werden, dass auf unterschiedlichen Standorten in Bayern gelaufen ist.
- Wichtig ist hierbei, dass die Gülle mit Wasser auf den TS-Gehalt von ≤ 4,6 % verdünnt werden muss. Separierte Gülle mit dem gleichen TS-Gehalt darf nicht breit verteilt werden.
- Die Versuche zeigten nämlich, dass separierte im Gegensatz zu mit Wasser verdünnter Gülle auch mit geringem TS-Gehalt trotz alldem eine sehr hohe Ammoniakausgasung aufweist. Vereinfacht gesagt, liegt es daran, dass zugeführtes Wasser das NH3 bindet. Bei der Separation werden ausschließlich Feststoffe entfernt, wodurch die NH3 Bindung in der Gülle nicht stattfindet.
- Die Separation von dicken Rindergüllen hat aber weiterhin ihre Daseinsberechtigung. Im Zusammenhang mit der bodennahen Ausbringung werden dadurch Futterverschmutzung durch Güllewürste verhindert.
- Weil es in Bayern mittlerweile viele Ausnahmen bezüglich der streifenförmigen Ausbringung gibt, hat die LfL die „GülleAppBayern“ entwickelt. Landwirte können sich hier mit ihrer Betriebsnummer anmelden und die Anwendung gibt Auskunft darüber, ob der Betrieb komplett wegen der Betriebsgröße oder dem passenden TS-Gehalt von der bodennahen Ausbringung befreit ist, oder nur gewisse Schläge wegen der Hangneigung. Zur webbasierten Anwendung gelangen Sie hier.
- Die Ausnahmen sollten aber rein als Alternative gesehen werden, denn die Vorteile der streifenförmigen und bodennahen Ausbringung liegen klar auf der Hand: Minderung der Ammoniakemissionen und eine verbesserte Stickstoffeffizienz. In Zeiten von strengen Regelungen bezüglich der Höhe der Stickstoffmengen eine sehr wichtige Eigenschaft der bodennahen Verteiler.
- Für Betriebe, bei denen die Nachteile (teure Technik, Probleme mit dem Gestänge am Hang, Güllewürste auf dem Grünlandbestand) überwiegen, bietet die neue Regelung eine gute Lösung.
- Falls Sie darüber nachdenken, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen und ihre Gülle fortan auf 4,6 % TS-Gehalt zu verdünnen, muss Ihnen bewusst sein, dass eine starke Verdünnung mit Wasser auch zu einem sehr hohen Gülleanfall führt. Dadurch steigen nicht nur die jährlichen Ausbringkosten, sondern auch der Zeitbedarf für die Wirtschaftsdüngerausbringung.
- In der Lagerraumberechnung benötigt man nur Platz für den Gülleanfall mit dem ursprünglichen TS-Gehalt. Wird die Gülle später dann in der Grube verdünnt, muss trotzdem nicht mehr Lagerraum bereitgestellt werden, obwohl sich die Güllemenge durch die Streckung mit Wasser vervielfacht.
- Denken Sie auch daran, dass ab 2025 die Einarbeitungsfrist auf unbestellten Acker von 4 Stunden auf 1 Stunde sinkt. Welche Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger aktuell gelten und weitere Informationen zur aktuellen Düngeverordnung finden Sie auf den Seiten der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Bild: Irgmeier, ER-Beratung
bleibt mit den bisher zugelassenen Verteilern mit Auflagen weiterhin erlaubt
Bild:https://www.bayerischerbauernverband.de/presse/guelle-app-bringt-durchbruch-ausbringung-durch-breitverteiler-bleibt-moeglich-34136
Den letzten Schnitt richtig terminieren
- Der Termin für den letzten Schnitt muss richtig gesetzt werden. Grünlandflächen müssen fit in den Winter geschickt werden, um aufwendige und kostenintensive Reparaturen im kommenden Frühjahr vorzubeugen.
- Eine kurze Narbe vor der Vegetationsruhe sorgt für eine optimale Überwinterung des Grünlandbestandes. Die Wuchshöhe sollte vor dem Winter 10 – 12 cm nicht überschreiten. Ein Aufwuchs von mindestens 5 cm ist aber nötig, um den Vegetationskegel des Bestandes aufrechtzuerhalten.
- Überwachsene Bestände sind häufig von Auswinterungen betroffen, Schneeschimmel kann sich bilden und Mäuse können in den hohen Grünlandbeständen gut überwintern. Durch das Aufstellen von Sitzstangen für Raubvögel kann ein überhöhter Mäusebestand im Grünland in Schach gehalten werden.
- Der letzte Schnitt ist immer ein Spagat: Zum einen will man nicht zu früh dran sein, um die Wuchshöhe vorm Winter nicht zu überschreiten, zum anderen aber auch nicht zu spät, damit die Witterung noch schön genug ist, damit das Gras noch ausreichend anwelkt und schmackhaftes Futter entsteht.
- Denken Sie daran, dass die Vegetation im Ringgebiet immer länger dauert. Deshalb sollte vor allem in Gunstlagen der letzte Schnitt nicht vor Mitte Oktober gemäht und eingefahren werden.
- Vor allem in feuchten Jahren muss im Herbst auf die Wiesen besonders geachtet werden. Boden- und narbenschonendes Arbeiten ist ein Muss. Angepasster Reifendruck, langsames und spurversetztes Fahren schonen den Boden und die Narbe und vermeiden Probleme wie Verdichtungen und Lücken im Bestand. Bestandslücken können dann wieder von lästigen Unkräutern und Ungräsern besiedelt werden.
- Je nach Aufwuchs kann eine Nachweide im Herbst auf Schnittflächen sinnvoll sein. Der Weidebetrieb im Herbst muss aber rechtzeitig eingestellt werden. Nur so werden Trittschäden und eine Narbenzerstörung verhindert, die im Folgejahr wieder erhebliche Sanierungsarbeiten mit sich ziehen.
- Auch die Weidepflege darf im Herbst nicht vernachlässigt werden. Weisen Flächen überständige Weidereste und Geilstellen auf, sollte der Aufwuchs gemäht oder besser noch gemulcht werden. Die Schnitthöhe sollte dabei zwischen 8 und 10 cm betragen und der Aufwuchs sollte gleichmäßig auf der Fläche verteilt werden. Entstehen beim Mähen oder Mulchen Schwaden, sollten diese unbedingt abgefahren werden.
Bild: www.diegruene.ch
Bild: Irgmeier, ER-Beratung
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Hauptzeit (März bis Oktober): Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Nebenzeit: (November – Februar): Montag – Freitag 8.00 – 10.00 Uhr
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